Der Termin bei Thermenwartung Wien – Einmal im Jahr, ganz wichtig! Denn die Wartung spart Geld im Betrieb.
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Man riecht es nicht! Da Kohlenmononoxid farb- und geruchslos ist, wird die Gefahr nicht wahrgenommen.
Allgemein empfohlen wird bei heissen Temperaturen, die Fenster vor allem beim Baden oder Duschen, möglichst offen zu halten.
Aber auch im Winter muss man aufpassen. Bei zu stark abgedichteten Wohnungen kann es aufgrund zu geringer Sauerstoff-Zufuhr zu tödlicher CO-Bildung kommen. Auch hier ereignen sich immer wieder tragische Unfälle.
Zudem gilt: Nachträgliche energetische Sanierungen am Haus, könnten das Risiko erhöhen.
Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass CO durch Wohnungen diffundieren kann. Also durch die Wände in andere Wohnungen gelangen kann. Somit gilt: Nachbarn können daher bei CO-Austritt auch gefährdet werden.
Einmal pro Jahr muss ein Thermenservice gemacht werden. Jedoch bei älteren Geräten kann sogar eine häufigere Wartung notwendig sein. Ferner ist die Lebenserwartung des Gasgerätes bei regelmässiger Wartung in etwa 15-20 Jahre. Ebenso ist ein Thermentausch ratsam, da im Lauf der Jahre immer sparsamere Geräte entwickelt werden.
Kurzum, im Schnitt kostet eine Thermenwartung ca. 130 Euro. Überdies gilt es zu beachten: Wer ein Service beauftragt, sollte kontrollieren, welche Leistungen inkludiert sind.
Bei der Prüfung ist normalerweise der Mieter anwesend. Wird ein Schaden gefunden, muß der Vermieter verständigt werden. Da die Mieter der Wartungs-Pflicht für gewöhnlich in der warmen Jahreszeit nachkommen, müssen sie zeitnah reagieren.
Der Vermieter muß für einen Schaden aufkommen!
Bei Gefahr kann der Mieter uns gleich mit der Reparatur beauftragen. Weigert sich der Vermieter, die Arbeit zu bezahlen, kann sich der Mieter an die Mietervereinigung wenden. Oder bei Gericht eine Klage einreichen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn der Vermieter die Thermenwartung verweigert.
Die Thermenwartung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Schliesslich kann bei einer Unterlassung der Überprüfung der Heiztherme, eine Geldstrafe von bis zu 7.300 Euro verhängt werden. Ebenso kann die Strafe auch vollstreckt werden, wenn der Schaden nicht behoben wird.
Verträge, in denen die Kosten für die Reparatur der Therme an den Mieter übertragen wurden, sind seit 2015 nicht mehr gültig. Die Novelle gilt für alle Verträge. Sie ist unabhängig vom Zeitpunkt der Unterzeichnung. Mieter mit Verträgen von vor 2015 , können sich auf diese neue Regelung berufen und sich gegen eine Zahlung weigern.
weiterführende Links:
https://wien.arbeiterkammer.at/heizthermen
https://mietervereinigung.at/News/841/16037/Die-Thermenwartung-nach-der-Wohnrechtsnovelle
https://www.konsument.at/geld-recht/mietrecht-wer-ist-fuer-die-therme-zustaendig?pn=1